Terassen/ Wetterschutz

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  • Hallo,


    mal eine Frage an alle Rechtsexperten.


    ich wollte mir wie ja einiege von Euch wissen, auf unserer Terasse ein Abdach anbauen lassen.
    Mit Sicherheitsglas und so vom Fachhändler vor Ort, also schon was vernünftieges.


    Leider macht die Baubehörde Probleme, es gibt keine Genehmigung weil ich zu dicht an den Nachbar ran komme, egal ob da eine hohe Hecke ist .
    Pavillion wird geduldet, der geht sogar noch 50 cm weiter an die Hecke ran.
    wieso, ich habe meinen Garten auch bis an den Zaun bezahlt. was ist anders beim Glasdach zum Pavillon.


    So nun meine Frage.


    Was kann passieren wenn ich mir das Dach trotzdem ohne Genehmigung anbaue?
    Mir ist klar das das Bauamt den Rückbau/ Abbau fordern kann. Aber was ist wenn ich mich weigere.
    Das Bauamt springt doch bestimmt nicht über meinen Zaun und baut das Teil selbst ab, oder werd ich dann erschossen?
    Wie weit kann sich das nun im Ernst aufschaukeln? Bis wie weit würde der Richter bei Verurteilung gehen?


    mFG Michael

    Ford Capri III 2,8i
    Skoda Fabia II Combi 1,6 TDI
    Rettet die Wälder – esst mehr Biber!!! :-)

  • :0111:


    würd sagen kommt auf den lieben nachbar an , wie der mitmacht und das bauamt wird dich dazu verdonnern es wieder abzureissen . wenn nicht dann gibts bussgeld und sooooooooo weiter viel stress und kosten.

    peter / ornari
    :0117: Keep cool , drive SMART
    Grand Cherokee 26L, Vision 17L, Stratus Cabrio 15L, Voyager 15L, Smart 450 6,6L

  • Moin Michael.


    der Unterschied zwischen dem Glasdach und dem Pavillion des Nachbarn ist, daß der Pavillion kein Bauwerk im Sinne des Gestzes ist. Dein Glasdach wird aber zum Gebäudebestandteil, so daß dafür die örtlichen Vorschriften zum Grenzabstand gelten. Eine Variante, diese Vorschriften zu umgehen, jönnte vielleicht, nur mal laut gedacht, darin bestehen, die Überdachung wie einen Pavilion zu bauen und vom eigentlich Gebäude abzukoppeln. Sozusagen als stand-alone-Lösung.


    Baust Du Dein Dach wie geplant, kannst Du tatsächlich gezungen werden, das Zeugs wieder einzureißen. Und wenn Du nicht willig bist, erfolgt ggf. neben Bußgeld und anderen schmerzhaften Dingen u.U. auch der Zwangsabriß. Dafür springt Dir zwar nicht das Bauamt über den Zaun, aber ein vom Bauamt beauftragtes Unternehmen, das sich, solltest Du Dich weigern, sich dann auch Zutritt unter Zuhilfenahme von Polizeigewalt verschafft, indem das Bauamt die Polizei um Amtshilfe bittet.


    Hast Du den Nachbarn mal gefragt, was er von Deinen Plänen hält? Solltest Du den nachbarn dazu bewegen können, Deinem Plan schriftlich zuzustimmen, könnte es durchaus sein, daß das Bauamt seine ablehnende Haltung aufgibt.


    Grüße


    Peter

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  • Hallo,


    auch wenn der Nachbar mitspielt sagt das Bauamt nein, weil wegen Grenzbebaung zu wenig, Abstand oder so ist. Und wenn ich mir 100 Kloschüsseln schon in meinen Garten stapel und hinstelle heißt das Kunst und es ist erlaubt. Man was für ein Mist, nur weil ich keine Lust habe im Winter die Garten Stühle rein zu holen und deswegen was Winterfestes suche.
    Dann wird es wohl doch ein Pavillon mit LKW Plane.


    MfG

    Ford Capri III 2,8i
    Skoda Fabia II Combi 1,6 TDI
    Rettet die Wälder – esst mehr Biber!!! :-)

  • Hallo,


    wir hatten so eine ähnliche Situation mit ner Garage auf der Grundstücksgrenze, die wäre zu hoch gewesen, mit der schriftlichen Einwilligung des Nachbarns, hatten wir dann die Genehmigung bekommen, nun steht alles...
    Der Fall ist allerdings schon 9 Jahre her, weiss nicht, ob sich an der Gesetzeslage seitdem was geändert hat


    Gruss,
    Michael

    Smart 451 Cabrio Passion silber/silber

  • Hallo,


    das ist hier ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen und da ist immer jemand dabei der gegen den Strom schwimmt. Werde jetzt erst mal sehen was auf der Eigentümerversammlung raus kommt.
    Ich hatte ja den gedanken gehabt, einfach bauen und egal was kommt nicht wieder abbauen, eventuell ein paar Strafen zahlen und die Gemeinde beruihgt sich wieder. Hatte aber nicht darüber nachgedacht das die im schlimmsten Fall mit Bullerei anrücken könnten, und ne das muß ich dann auch nicht haben wenn da wirklich irgend ein Behörden Angestellter bis zum letztem Atemzug die Sache verfolgt.


    MFG

    Ford Capri III 2,8i
    Skoda Fabia II Combi 1,6 TDI
    Rettet die Wälder – esst mehr Biber!!! :-)

  • Moin Michael,


    bei einer Eigentümergemeinschaft geht das ohnehin nicht mit einfach mal anzufangen mit bauen. Was Du vorhast ist in jedem Fall eine Veränderung am Gemeinschaftseigentum, da gehört die Fassade nämlich zu. Einer solchen Veränderung muß die Eigentümergemeinschaft zustimmen, wobei ich mir im Moment nicht sicher bin, ob eine einfache Mehrheit überhaupt reicht oder die Zustimmung aller Miteigentümer notwendig ist. Das Problem bei einer solchen Eigentümergemeinschaft ist dann häufig, daß Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, die nur einem einzelnen Miteigentümer zugute kommen, bei anderen Miteigentümern Neidgefühle hervorrufen und diese dann deswegen gegen die Veränderung Sturm laufen. Das wäre dann glöeich die nächste Hürde: ein einzelner Miteigentümer könnte den zustimmenden Beschluß der Gemeinschaft durchaus mit einer Klage angreifen. Unterliegt die Gemeinschaft oder Du als einzelner Eigentümer, wäre es nicht das Bauamt, das für den Rückbau sorgt, sondern der obsiegende Miteigentümer mit Hilfe des Gerichtsvollziehers. Auch nicht eben prickelnde Aussichten...


    Aber nochmal: eine pavillionartige Lösung, d.h. ein durchaus massives Gestell mit einer entsprechenden Deinen Vorstellungen entsprechenden Abdeckung müßte durchgehen können, sofern keine Verbindung zum Gebäude selbst besteht. Wer sagt denn, daß ein Pavillion aussehen muß wie ein Zelt? Und für ein Gartenhäuschen brauchst Du auch keine Baugenehmigung - wohl aber die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.


    Grüße


    Peter

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  • Zitat

    Original von MHC
    Hallo,


    das ist hier ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen und da ist immer jemand dabei der gegen den Strom schwimmt.


    Aus diesem Grund kam für uns keine Eigentumswohnung in Betracht, auch keine Doppelhaushälfte oder so ein Reihenhaus. Reihenhaus kannste vergleichen: Mietwohnung mit Garten.


    Dietmar

  • Na ja, das kann in der Tat ein Grund gegen Gemeinschaftseigentum sein. Es gibt andererseits aber auch gute Gründe dafür oder gute Gründe gegen ein freistehendes Haus.


    Meine mir angeborene Bequemlichkeit würde mich beispielsweise auch eher zu einer Eigentumswohnung tendieren lassen als zu einem Haus, selbst wenn es nur ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte wäre. Wobei, bei einem Reihenhaus gibt es kein Gemeinschaftseigentum, bei dem Du Miteigentümer um Erlaubnis fragen müßtest, ob Du Dir beispielsweise andere Fenster einbauen darfst.


    Grüße


    Peter

    sc-sig5.gif

  • Zitat

    Original von Dietmar


    Aus diesem Grund kam für uns keine Eigentumswohnung in Betracht, auch keine Doppelhaushälfte oder so ein Reihenhaus. Reihenhaus kannste vergleichen: Mietwohnung mit Garten.


    Dietmar


    Und für ein ganzes Haus fehlte mir das Geld, so und wenn ich Euch noch erzähle wie groß unsere Eigentumswohnung ist, dann schmeißt ihr Euch eh alle weg.


    Dafür steht als Entschädigung auf meinem Gaszähler erst die Zahl 497,34 (Stand 1.Juni 2009) und ich wohne jetzt schon über 2 Jahre hier. Ich kann nur sagen klein und günstig. Und gefroren habe ich den Winter auch nicht. Sitze direkt auf dem Heizungskeller :0101:


    :0106: :0106: :0106:


    Michael

    Ford Capri III 2,8i
    Skoda Fabia II Combi 1,6 TDI
    Rettet die Wälder – esst mehr Biber!!! :-)

  • Zitat

    Original von hugo
    Meine mir angeborene Bequemlichkeit würde mich beispielsweise auch eher zu einer Eigentumswohnung tendieren lassen
    Peter


    Das ist auch genau der Grund dafür, dass wir ne Eigentumswohnung erworben haben. Als überzeugter Gartenarbeitshasser und geborener Nichtstrassenkehrer überlasse ich diese Arbeiten lieber einem Fachunternehmen und leiste dafür meinen recht geringen monetären Anteil als Teil der Eigentümergemeinschaft.


    Gruß,


    Klaus

    ===========
    1999 = smart for2 (neu)
    2005 = smart Roadster Coupe (Vorführwagen)
    2008 = smart for4 (gebraucht)
    2013 = Opel Rekord (Bj. 1985) (Oldtimer)
    2015 = Mercedes Benz E200 (Bj. 1998) (gebraucht)
    2016 = scharf auf den for4 (Brabus) (mal kucken ....)

  • Sicher habt ihr mit der Gartenarbeit Recht, ich mag auch keine Gartenarbeit, ich sage immer : Beton und grün anstreichen.


    Wir haben am 22.5. 30 qm³ Mutterboden hinter dem Haus aufgefüllt und Rasensamen gesät.


    Einen Aufsitzmäher wird es irgendwann auch geben.



    Wir hätten es mit einer Eigentumswohnung sicher leichter gehabt, bloß ich will z.b. eine Satschüsssel an mein Haus anbringen können, ohne um Genehmigung fragen zu müssen.


    Unser Holz Gartenhaus haben wir ausgesucht, die Nachbarn gefragt was sie meinen, das Holz wurde geliefert und die Nachbarn haben beim Aufbau geholfen.


    Dietmar