Rechtliche Frage ?

Infos für Gäste und registrierte User ohne Vereinsmitgliedschaft

Hallo!

Schön, daß Du unsere Seite gefunden hast. Vielleicht hast Du Dich ja auch bereits bei uns registriert und interessierst Dich nun dafür, wer und was sich hinter dem smart-club Niedersachsen e.V. eigentlich verbirgt, warum wir uns als Verein haben eintragen lassen und warum Du vielleicht sogar ordentliches Mitglied dieses Vereins werden solltest. Der smart-club Niedersachsen e.V. bietet mehr, als nur diese Webseite. Was wir Dir anzubieten haben, kannst Du auf unserer entsprechenden eigens dafür eingerichteten Info-Seite nachlesen. Bitte folge einfach dem Link unten.

Viel Spaß bei der Lektüre! Wir würden uns freuen, wenn wir Dich vielleicht von einer Mitgliedschaft in unserem Verein überzeugen konnten. Für eventuelle Fragen steht unser Team natürlich immer gerne zur Verfügung. 


das smart-club Niedersachsen-Team

Zur smart-club Niedersachsen e.V.-Info-Seite


  • Moin,


    mal so eine Frage an die Experten unter uns.


    gibt es ein Sonderkündigungsrecht wenn ein Verein seiner Mitgliedsbeitrag von 25,-- Euro auf 45,-- Euro erhöht?


    Die Erhöhung wurde auf der letzten Mitgliederversammlung beschlossen.



    MfG Michael

    Ford Capri III 2,8i
    Skoda Fabia II Combi 1,6 TDI
    Rettet die Wälder – esst mehr Biber!!! :-)

  • gib mal in der Suchmaschine das schlüsselwort:
    "Kündigung Beitragserhöhung" ein und du findest einiges.



    Dann hast du, so meine Meinung, einen Vertrag und den kann der Verein nicht so ohne weiteres zu deinen Nachteil ändern.


    Weiterhin braucht man, wieder meine Meinung, kein Sonderkündigungsrecht denn du hast einen Vertrag das du ..... bezahlst.



    Dietmar

  • Es sprach der Fachanwalt für Vereinsrecht... :0105:


    Eine Vereinsmitgliedschaft begründet keinen Vertrag. Vielmehr tritt man durch eine Vereinsmitgliedschaft einer Gemeinschaft bei, deren selbstbestimme Rechte und Pflichten für die Mitglieder sich aus der Vereinssatzung als der Verfassung des Vereins, der man sich durch den Beitritt unterwirft, ohne im Moment des Beitritts Gestaltungsmöglichkeiten ausüben zu können, ergeben.


    Die von der Mehrheit der bei der Mitgliederversammlung verabschiedete Satzung begründet eine Beitragspflicht des Mitgliedes. Und selbstverständlich hat die Mitgliederversammlung des Vereins als dessen höchstes Organ auch das Recht, die Höhe des Beitrages für alle Mitglieder verpflichtend festzulegen. Wem das nicht paßt, der kann seine Mitgliedschaft dann ordentlich beenden. Bis zum Ende der Mitgliedschaft bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des - neuen - Beitrages und etwaiger von der Mitgliederversammlung beschlossener Umlagen bestehen.


    Grüße


    Peter

    sc-sig5.gif

  • Zitat

    Original von hugo
    Es sprach der Fachanwalt für Vereinsrecht... :0105:


    Grüße


    Peter



    Es wäre nett wenn du Zukünftig solche Unterstellungen lassen würdest.


    Den Kommentar hättest du dir dir sparen können denn wenn du alles gelesen hättest dann hättest du gelesen das ich geschrieben hatte : Meine Meinung

    Dietmar


  • Hallo,


    danke für Eure Meldungen,
    ich hatte mal irgendwo gehört das Versicherungen etc bei so einer Preis Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben und daher meine Frage. Ich habe jetzt erst mal meine Mitgliedschaft in diesem OldtimerClub verlängert.


    klar es ist schon eine Menge Geld was da mehr verlangt wird, davon sollen dann auch die Mitglieder Profitieren, es sollen Ersatzteile in Kleinserie gefertigt werden etc.


    Ich hätte dafür die Clubzeitung auf Papier eingestellt und als PDF übers Internet rausgegeben.


    Gut ich bin ja selbst schuld, wer nicht zur Mitgliederversammlung geht darf sich hinterher nicht wundern.


    Man was ist der smart-club Niedersachen ein billiger Verein :0106:
    Und die netten Leute da und die Vorteile die ich da habe, man da fühlen wir uns richtig Sau wohl. :0100:


    So und jetzt wünsch ich Euch noch ein paar schöne Tage und ein Gutes Neues Jahr 2011


    Michael

    Ford Capri III 2,8i
    Skoda Fabia II Combi 1,6 TDI
    Rettet die Wälder – esst mehr Biber!!! :-)

  • Zitat

    Original von MHC
    ich hatte mal irgendwo gehört das Versicherungen etc bei so einer Preis Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben


    Moin Michael,


    das ist auch zutreffend. Nur ist ein Versicherungsvertrag eben etwas anderes als eine Vereinsmitgliedschaft.


    Grüße


    Peter


    P.S. Dietmar: Deine Meinung in Ehren, nur liegt sie so meilenweit neben der Rechtslage, daß man eigentlich nur sagen kann "oh sic tacuisses". Abgesehen davon, ich habe weder Unterstellungen geäußert, noch wird hier Geschrei geduldet.

    sc-sig5.gif

  • Der eine sieht das so und der andere so, Du hast unter meinen Posting geschrieben:


    " Es sprach der Fachanwalt für Vereinsrecht" damit unterstellst du mir das ich Fachanwalt für Vereinrecht sein.


    Dann ist nach meinen Kenntnisstand " geschrei" wenn man alles groß schreibt, aber nicht wenn man man duch Fettschrift etwas hervorhebt.


    das war es dann von meiner Seite

  • Wie könnte ich unterstellen, Du seiest Fachanwalt für Vereinsrecht, wenn ich doch weiß, daß Du es erstens nicht bist und es zweitens einen solchen Fachanwalt gar nicht gibt?


    Ich hatte erwartet, daß auch Du die Ironie erkennen würdest. Habe ich mich wohl getäuscht... :0060:

    sc-sig5.gif