Hallo,
eventuell reicht ein Einspruch gegen den Steuerbescheid aus. Allerdings vermutlich nur dann, wenn die Fahrzeugunterlagen bereits entsprechend ausgestellt wurden. Du kannst das relativ leicht überprüfen. In der Zulassungsbescheinigung und der EG-Übereinstimmungsbescheinigung gibt es dazu ein Feld. In der Zulassungsbescheinigung ist es das Feld D2, Variante, Stelle 5. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung das Feld Variante, Stelle 5. Ist hier in beiden Dokumenten ein C eingedruckt, dann ist eigentlich alles in Ordnung, das C steht für "Partikelfilter.
Ich hatte damals einen Überprüfungsantrag nach § 51 VwVfG i.V.m. § 44 (1) VwVfG gestellt, weil bei mir die Einspruchsfrist bereits abgelaufen war. Grundsätzlich kann das Schreiben aber auch (dann ohne Angabe der Rechtsgrundlagen) als Einspruch an das Finanzamt verwendet werden. Folgendes habe ich geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Bescheid vom XXXX-XX-XX wird die Kraftfahrzeugsteuer für die Zeit vom XXXX-XX-XX (Tag der Zulassung) bis laufend in Höhe von 16,64 € festgesetzt. Dies ist der Steuersatz pro angefangene 100 ccm für Fahrzeuge der Emmisionsklasse 0464 EURO 4; 3L, die nicht mit Partikelminderungstechnik ausgerüstet sind.
Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX XXX (Fahrzeug-Identifizierungsnummer WMEXXXXXXXXXXXXX) verfügt jedoch ab Werk serienmäßig über ein System zur Abgasreinigung, das einen Diesel-Partikelfilter einschließt. Als Nachweis ist diesem Schreiben eine Kopie der Zulassungsbescheinigung (vgl. Feld D, Varianta, Stelle 5 = C für Partikelfilter) sowie eine Kopie der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (vgl. Variante, Stelle 5 = C für Partikelfilter) für das vorgenannte Fahrzeug beigefügt.
Bitte überprüfen bzw. korrigieren Sie den Bescheid entsprechend und berechnen Sie den Betrag der Kfz-Steuer mit dem maßgebenden Satz (15,44 €) der entsprechenden Emissionsklasse (0464 EURO 4; 3L PMS) neu.
Für Ihr Verständnis und Ihre Mühe danke ich Ihnen bereits jetzt.
Freundliche Grüße nach XY
Dann nur noch eintüten und ab zur Post. Damit sparst Du Dir die Rennerei zur Zulassungsstelle und ins SC. Sollte allerdings das Feld nicht mit dem C versorgt sein, musst Du wirklich den Weg zum SC auf Dich nehmen, dann kann das mit dem Einspruch nicht funktionieren.
Viele Grüße aus dem verregneten Süden
Bernhard