endlich wieder back . . und mal wieder geht es um die AHK

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Schön, daß Du unsere Seite gefunden hast. Vielleicht hast Du Dich ja auch bereits bei uns registriert und interessierst Dich nun dafür, wer und was sich hinter dem smart-club Niedersachsen e.V. eigentlich verbirgt, warum wir uns als Verein haben eintragen lassen und warum Du vielleicht sogar ordentliches Mitglied dieses Vereins werden solltest. Der smart-club Niedersachsen e.V. bietet mehr, als nur diese Webseite. Was wir Dir anzubieten haben, kannst Du auf unserer entsprechenden eigens dafür eingerichteten Info-Seite nachlesen. Bitte folge einfach dem Link unten.

Viel Spaß bei der Lektüre! Wir würden uns freuen, wenn wir Dich vielleicht von einer Mitgliedschaft in unserem Verein überzeugen konnten. Für eventuelle Fragen steht unser Team natürlich immer gerne zur Verfügung. 


das smart-club Niedersachsen-Team

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  • Hi,


    nach einer endlosen Zeit bin ich endlich wieder zurück! Tanja hat sich von einer weiteren schweren Erkrankung zum Glück gut erholt und wir haben die endlose Bauzeit für unser endlich behindertengerechtes Häuschen hinter uns (mit dem kleinen Schönheitsfehler, dass wir gerade wieder ausgezogen sind, weil wir wg. Baufeuchte Schimmel im Haus haben)!


    Gestern habe ich dann mein neues Smart Cabrio abgeholt. Ich fahre nun schon seit 10 Jahren fast ununterbrochen Smart. Mir reicht der Wagen absolut nur ein Manko habe ich nach wie vor: Mir fehlt eine AHK! Bei der A-Klasse meiner Frau haben wir keine dran und die Nachrüstung würde uns fast 2.000 € kosten, da neben der AHK auch noch Zusatzlüfter gebraucht würden.


    Leider sind meine Smart immer Firmen-Leasing-Fahrzeuge, darum muss die AHK wieder rüstandslos abbaubar sein und darf auch nicht in eingetragen werden.


    Wir benötigen einen Anhänger für das Fahrrad meiner Frau (Liegedreirad mit fast 2 m Länge).


    Nun gibt es ja mitlerweile einige AHK Hersteller mit ganz unterschiedlichen Anhängelasten (mal 450 - dann 440 oder sogar 350 kg)!


    Welche könnt ihr empfehlen: MisterDotCom oder Clevertrailer oder soagar Rameder?


    Dietmar:


    Wie ist bislang deine Erfahrung mit der MDC-AHK?


    Vielen lieben Dank für eure Tips


    Ciao


    Matthias - der wieder häufiger vorbei surfen will :0100:

  • Moin Matthias,


    wie Du unten sehen kannst, hatte ich an meiner Kugel auch mal einen Agrarhaken.
    Der musste auch nicht eingetragen werden, da einen EG-Typgenehmigung dabei war. Dazu muss man die Einbauanleitung und die Genehmigung immer Mitführen.


    Ganz spurlos lässt sich die AHK aber nicht zurückbauen. die Kupplung wird hinter die Chrashbox geschraubt. Allerdings ist die Crashbox mit 2x3 Schrauben verschraubt. Für die Kupplung muss jeweils ein zusätzliches Loch gebohrt werden, in das eine Einnietmutter eingepresset werden muss.


    Wenn der Hake dann irgendwann wie der ab soll, bleiben die Löcher natürlich.
    Aber dann drehst Du die zwei zusätzlichen Schrauben halt wieder rein und es sieht aus, als müsste das so sein.
    Da müsste sich ein Gutachter aber schon sehr, sehr gut mit dem smart auskennen, um das zu entdecken :0119:
    Den Ausschnitt im Heckpanel sollte durch ein entsprechendes Ersatzteil reversibel sein.


    Schau mal, hier gibt es die Einbauanleitung von MDC.


    Die Haken müssten übrigens von allen drei Anbietern eh das gleiche Teil sein. Beim Würfel gibt es meines Wissens nur den MDC-Haken, der aber auch von anderen vertrieben wird.


    Ich hoffe, ich habe alle Klarheiten beseitigt.



    Nachtrag:

    Zitat

    Original von safeman
    ...Wir benötigen einen Anhänger für das Fahrrad meiner Frau (Liegedreirad mit fast 2 m Länge).
    ...


    Was denn für eins? Ein Kettwiesel oder Lepus von Hase?
    Wir habe zwei Kettwiesel: Klick mir


    Gruß


    Thomas

    Der Gesundheitsminister warnt:
    smart fahren macht süchtig


    my smart-evolution:

    UN TD 923
    UN ST 2004

    Einmal editiert, zuletzt von Der_Hammer ()

  • Moin Matthias,


    zuerst einmal weiterhin gut Besserung an Tanja.



    Mit dem Smart und Anhänger habe ich mehrere 1 000 Km zurückgelegt und das ohne Beanstandung.


    Zu der Eintragung der AHK


    Die Aussage von @ Hammer ist nur teilweise Richtig


    Die ABE für einen Smart Typ 451 bezieht sich auf
    Ziffer O.1 ist : Technisch zulässige Anhängerlast gebremst in kg
    Ziffer O.2 ist: Technisch zulässige Anhängerlast ungebremst in kg
    Ziffer 13 ist: Stützlast in kg.


    Im der Zulassungsbescheinig ist aber kein Gewicht eingetragen und das ist der Entscheidene Punkt. Sind die Gewichte nicht eingetragen nutzt dir die ABE auch nichts.


    War mit meinen Smart schon zum TÜV / DEKRA ohne Beanstandung der AHK und auch ein Unfallsachverständiger der DEKRA hatte nichts an der AHK auszusetzen.


    Ich habe die AHK von MDC / Düsseldorf.


    Rameder ist so meine Info nur Händler


    Die AHK von Clevertrailer mag genauso gut sein, bloß mit der AHK mußt du zum TÜV, ob dann nur die Ziffer O.1 und O.2 sowie bei Ziffer 13 eingetragen wird oder auch noch die Kupplung als solches unter Ziffer 22 kann ich nicht sagen


    Dietmar

  • Ergeben sich die Lasten nicht vielleicht schon aus der COC? Ich habe insoweit keine Ahnung, weil mich das Thema Anhänger nie betroffen hat, aber wenn es denn so wäre mit der COC wäre doch wieder alles im grünen Bereich.


    Die Tatsache, daß es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, dürfte dem Anbau einer AHK und deren ggf. erforderlichen Eintragung eigentlich nicht im Wege stehen, solange es sich um einen erlaubten und rückbaubaren Umbau handelt, es sei denn, der Leasingvertrag verbietet ausdrücklich jede Veränderung oder der Vertrag beinhaltet festgelegte Einschränkungen zum Nutzungsumfang bzw. zur Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs.


    Grüße


    Peter

    sc-sig5.gif

  • Moin,


    dieses Chaos mit den Anhängelasten ist meist von den Vertrieblern ausgelöst.


    Die maximale Anhägelast ist in der Regel vom Auto (Kupplung, Getriebe und Bremsen) und nicht von der Kupplung anhängig


    Bei meiner AHK damals durfte ich 300kg anhängen. Es gab aber die die gleiche Kupplung mit angeblich 330kg.
    Ganz klein stand darunter "Abzuglüch 30kg Stützlast". Somit sah die gleiche Kupplung auf den ersten Blick gleich besser aus.


    Soweit ich weiss, darf der Würfel max. 450kg plus die Stützlast ziehen.
    Ich glaube die Gesamtzugmasse (=Auto+Anhänger+Beladung) darf 1500kg nicht überschreiten.


    Gruß


    Thomas

    Der Gesundheitsminister warnt:
    smart fahren macht süchtig


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    UN ST 2004

  • Hallo,



    erstmal vielen Dank für die vielen Infos! Ich denke ich bin schon ein ganzes Stück weiter und werde höchstwahrscheinlich die Kupplung dran machen.


    Es wird wohl die von MDC werden.



    thomas


    meine Frau hat sich lange für die Kettwiesel interessiert, letztendlich ist es zunächst ein Antrotech und nach zwei Jahren ein ICE Q Trike geworden.


    Mitlerweile mit einem zusätzlichen Elektroantrieb als Pedelec - funktioniert ziemlich genial! Nur das mich Tanja mitlerweile an jedem Berg mit nur einem Bein abhängt ;-)!


    siehe auch: ICE



    Ciao


    Matthias

  • in der EG - Übereinstimmungsbescheinigung vom 20.03.2007 ist wie nicht anders zu erwarten unter der


    Nummer 17 Größte Anhängelast ( gebremst ) - kg
    und bei ungebremst ist auch das - kg


    Nummer 18 Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination - kg
    Nummer 19.1 Größte vertikale Stützlast auch - kg.


    denn wenn da eine Eintragung gewesen wäre, brauchte man nicht mit der ABE zur Zulassungsstelle und da die Gewichte eintragen zu lassen.


    Dietmar