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Hallo!

Schön, daß Du unsere Seite gefunden hast. Vielleicht hast Du Dich ja auch bereits bei uns registriert und interessierst Dich nun dafür, wer und was sich hinter dem smart-club Niedersachsen e.V. eigentlich verbirgt, warum wir uns als Verein haben eintragen lassen und warum Du vielleicht sogar ordentliches Mitglied dieses Vereins werden solltest. Der smart-club Niedersachsen e.V. bietet mehr, als nur diese Webseite. Was wir Dir anzubieten haben, kannst Du auf unserer entsprechenden eigens dafür eingerichteten Info-Seite nachlesen. Bitte folge einfach dem Link unten.

Viel Spaß bei der Lektüre! Wir würden uns freuen, wenn wir Dich vielleicht von einer Mitgliedschaft in unserem Verein überzeugen konnten. Für eventuelle Fragen steht unser Team natürlich immer gerne zur Verfügung. 


das smart-club Niedersachsen-Team

Zur smart-club Niedersachsen e.V.-Info-Seite


  • Eine Lysser Kleinfirma baut Kupplungen und Anhänger für Smarts. Mit dem neusten Modell können Lasten bis 400 Kilo transportiert werden.


    Auch Smart-Fahrer haben gelegentlich das Bedürfnis, grössere Lasten zu transportieren. Sonst wird der Grosseinkauf oder die Ferien zum Problem. Abhilfe schafft die Lysser Kleinfirma «Clevertrailer». Hans Grünig entwickelt unter diesem Label seit sieben Jahren Kupplungen und passende Anhänger für Smart-Autos.


    Wird die Kupplung nicht mehr gebraucht, kann sie abgeschraubt werden. Die maximale Anhängerlast des aktuellen Modells beträgt 400 Kilo, die maximale Stützlast 40 Kilo. Sie ist international geprüft. Die Anhängerkupplung zum neuen smart fortwo kostet 950 Franken, die Preise für den neuen Anhänger «Clevertrailer» beginnen bei 6'500.



    http://www.clevertrailer.ch


    Quelle: http://www.espace.ch/artikel_412412.html

  • Hallo,


    ich würde ja zu gerne eine AHK an den neuen montieren!


    Da habe ich aber wg. des Leasings einige Probleme!


    Kann man soetwas wohl rückstandslos wieder beseitigen bzw. rückbauen?


    Eintragen muss man die AHK doch nicht mehr - oder? Letzter Wissensstand war eine ABE reicht!


    Hat da jemand mehr Ahnung?



    Ciao


    Matthias - der immer noch nicht weiß wann sein Smart kommt - letzter Stand wohl Anfang November!

  • Zitat

    Original von safeman
    Kann man soetwas wohl rückstandslos wieder beseitigen bzw. rückbauen?


    Moin Matthias,


    was sich einbauen läßt, läßt sich auch wieder ausbauen. Da für die Kugelstange Löcher in die Heckblende geschnitten werden müssen, wirst Du die allerdings ersetzen müssen. Es dürfte indessen Schlimmeres geben.


    Daß eine AHK über eine ABE verfügt, kann ich mir nur sehr schwer vorstellen. Ich denke schon, daß eine "Eintragung" notwendig ist, wobei diese ja heute eigentlich nur noch so aussehen, daß ein Gutachter den ordnungsgemäßen Einbau abnehmen muß. Das darüber erstellte Gutachten führtst Du einfach dauerhaft im Fahrzeug mit Dir uns gut ist. Eine buchstäbliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist entbehrlich - und bei diesen merkwürdigen neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II wohl auch gar nicht mehr möglich?


    Grüße


    Peter

    sc-sig5.gif

  • Moin Matthias,


    wie Peter schon schrieb, wirst Du schlimmstenfalls die (untere) Heckblende austauschen müssen.
    Eventuell wird die Kupplung durch ein zusätzlich zu bohrendes Loch befestigt. Das sieht man aber nur, wenn man das Heckpanel abbaut. Dann Drehst Du halt hinterher eine Schraube rein und es sieht aus, als wäre es normal.


    Mit der ABE hats Du fast recht. Eine ABE ist es nicht, sondern meist ist ein sog. EG-Gutachten dabei.
    Hier verhält es sich so:
    - Der TÜV muss es nicht mehr abnehmen.
    - Es muss bei Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eingetagen werden (aber wann ist bei Gelegenhet :0062:)
    - Das Gutachten muss inkl. der Einbauanleitung (die piniebelst beachtet werden sollte) immer mitgeführt werden.


    Gruß


    Thomas

    Der Gesundheitsminister warnt:
    smart fahren macht süchtig


    my smart-evolution:

    UN TD 923
    UN ST 2004

  • Zitat

    Original von Der_Hammer


    - Es muss bei Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eingetagen werden (aber wann ist bei Gelegenhet :0062:)


    Gelegenheit ist per Definition, wenn sich das zuständige Strassenverkehrsamt das nächste mal mit den Fahrzeugpapieren befassen muss. (Ab- bzw. Ummeldung o.Ä.) :0117:


    Gruß,


    Klaus

    ===========
    1999 = smart for2 (neu)
    2005 = smart Roadster Coupe (Vorführwagen)
    2008 = smart for4 (gebraucht)
    2013 = Opel Rekord (Bj. 1985) (Oldtimer)
    2015 = Mercedes Benz E200 (Bj. 1998) (gebraucht)
    2016 = scharf auf den for4 (Brabus) (mal kucken ....)

  • Hi Leute,


    vielen Dank für die schnellen Antworten !


    Ihr seid echt klasse - dann werde ich das ganze mal in meine Weihnachtswunschliste aufnehmen!:0117:


    Sofern der Smart bis dahin überhaupt geliefert worden ist :0102:


    Ciao


    Matthias


  • Eben! und bei der Ummeldung ist sie dann rein zufällig nicht montiert. :0044: :0001:


    Gruß


    Thomas

    Der Gesundheitsminister warnt:
    smart fahren macht süchtig


    my smart-evolution:

    UN TD 923
    UN ST 2004

  • Hallo smartfreunde


    Ich bin neu hier.


    Zum Theme Eintragung der AHK.


    Gemäss Aussage eines meiner Kunden ist dies nicht nötig.
    Zitat:


    ........ ich habe eben von einem Mitarbeiet des SVA Paderborn folgende Info erhalten:


    "wie von der Stadt Bad Lippspringe nicht anders zu erwarten, haben Sie sich etwas Gutes gegönnt, nämlich eine Anhängerkupplung mit einer "ECE-Genehmigung". Anhängerkupplungen mit einer solchen Genehmigung bedürfen keiner TÜV-Abnahme und müssen nicht mehr, können aber, in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es reicht, wenn Sie die vom Bundesamt für Strassen erteilte Genehmigung im Fahrzeug mitführen. Wir können die Kupplung aber auch eintragen, dann muss die Genehmigung in dem kleinen Auto nicht mitgeführt werden."



    Bei uns in der Schweiz muss die AHK eingetragen werden. In Deutschland wohl nicht mehr.



    smart grüsse


    clevertrailer

  • Zitat

    Original von clevertrailer
    Ich bin neu hier.


    Hallo und herzlich willkommen im hohen Norden! :0101: Was für eine Freude, den Chef höchstselbst hier befragen zu können und kompetente Antworten zu erhalten.


    Zitat

    "... dann muss die Genehmigung in dem kleinen Auto nicht mitgeführt werden."


    Na ja, die Genehmigung wird schon den Kofferraum nicht ausfüllen, oder?


    Zitat

    Bei uns in der Schweiz muss die AHK eingetragen werden. In Deutschland wohl nicht mehr.


    Das ist nicht zuletzt ja auch eine Frage überflüssig investierter Gebühren bei der Zulassungsstelle. Um so besser, wenn sich diese unsinnige Ausgabe einsparen läßt.


    Grüße


    Peter

    sc-sig5.gif

  • Moin alle,


    wir sind am überlegen, einen neuen cdi zu kaufen.


    Problem ist: Haus ( garten noch nicht fertig ) und irgendwann wollen wir von NRW auswandern. !!!!!!


    Um Material zur holen und für den Umzug brauchte ich meinen Anhänger.


    Smart Händler sagt: anbau einer AHK, keine Garantie mehr!!!!!
    Wie löse ich das Problem????



    Bevor Fragen kommen wer wir sind: Mein Name ist Dietmar, mit Renate verheiratet, Sohn Jens, seit 01/ 2000 Smart Fahrer.


    Wir waren damals in Bremen mit dabei.


    Damit ihr nicht fragen müßt: Wir werden nach Ostfriesland ( 12 Km hinter Emden ) auswandern.



    Grüße
    Dietmar

  • Hallo Dietmar,


    zwar war ich damals grauer Vorzeit vermutlich in Bremen noch nicht mit dabei, das soll mich aber nicht hindern, Dir zu antworten.


    Mir fallen auf Anhieb folgende Lösungen für Dein Problem ein:


    - auf Anhängerkupplung verzichten


    oder


    - neuen CDI erst nach Auswanderung kaufen und so lange mit Hänger an der alten Kugel ohne Garantie fahren.


    Was das Erlöschen der Garantie durch den Anbau der Kupplung betrifft, liegt Dein Händler meiner Auffassung nach allerdings nur bedingt richtig. Der Anbau der Kupplung für sich alleine kann nicht zum Erlöschen der Garantie führen, weil dadurch nichts passiert und kein Schaden verursacht werden kann. Das Problem resultiert eigentlich erst aus dem Anhängerbetrieb, der das Fahrzeug natürlich mehr belastet als anhängerfreier Betrieb. Bei einem eigentlich unter die Garantie fallenden, tatsächlich durch Überbelastung im Hängerbetrieb verursachten Schaden müßte der Händler Dir natürlich zunächst nachweisen, daß das Fahrzeug als Zugfahrzeug genutzt wurde. Dafür wird bei vorhandener Kupplung allerdings der sogenannte erste Anschein schon ausreichen. Die Beweislast kehrt sich dann um und Du hättest den schwarzen Peter nachweisen zu müssen, daß Du trotz Kupplung noch bie einen Hänger gezogen hast bzw. der Schaden nicht durch hängerbedingte Überbelastung verursacht wurde - ein praktisch aussichtsloses Unterfangen.


    Im übrigen hilft ein Blick in das Gesetz, in diesem Fall in die Garantiebedingungen. Du solltest Dir die beschaffen und dort einmal nachlesen, ob sch die Garantiebedingungen dazu irgendwie auslassen.


    Ich würde mich auch mit Herstellern, wie beispielsweise clevertrailer, einmal in Verbindung setzen. Ich gehe davon aus, daß dort das Problem nicht unbekannt ist und Erfahrungen vorliegen.


    Grüße


    Peter


    P.S. Eben auf der Seite von Clevertrailer gefunden: kein Garantierverlust!

    sc-sig5.gif

  • Hallo hugo


    danke für deine Ausführungen, Anregungen und Link.


    ich fahre noch einen Peugeot 2007 SW, Sohnemann fährt den Smart, und den gibt er mir nicht zum Fahren.


    Werde nächste woche die Garantiebedingen anfordern. AHK könnte ich für meinen Fahrradträger ja auch nutzen.


    Dietmar